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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE EINKAUFS- und ÜBERNAHMEBEDINGUNGEN der Fritz Mauthner HandelsgesmbH & Co KG

(Fassung Oktober 2019)

 

  1. Allgemeines
  • Sämtliche Einkäufe und Bestellungen von Waren erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ausschließlich aufgrund dieser „Allgemeinen Einkaufs- und Übernahmebedingungen“ der Fritz Mauthner HandelsgesmbH & Co KG („FM“). Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Lieferanten sind für FM unverbindlich, auch wenn solchen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  • Eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser „Allgemeinen Einkaufs- und Übernahmebedingungen“ hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
  • Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von FM nicht akzeptiert, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich vereinbart.

 

  1. Auftrag
  • FM erteilt Aufträge in mündlicher und schriftlicher Form, die als angenommen gelten, wenn diese nicht unverzüglich abgelehnt werden, und zwar in der Form, in welcher sie erteilt wurden (mündlich oder schriftlich).
  • FM ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, sofern der begründete Verdacht auf Lieferschwierigkeiten besteht. Ein solcher Verdacht liegt vor, wenn es zu einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Lieferanten kommt oder die Eröffnung einers Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lieferanten mangels Kostendeckung abgewiesen wird.

 

  1. Vertragserfüllung, Risikotragung, Verzug
  • Die Ware ist vom Lieferanten mängelfrei zu liefern und hat etwaigen vorab übermittelten Mustern zu entsprechen. Die Ware hat die für sie gewöhnlichen Qualitätseigenschaften und Lagereigenschaft aufzuweisen. Weiters haben jene Waren, welche ein Qualitäts-, Prüf- oder Herkunftszeichen erfordern, den jeweiligen Anforderungen und Bestimmungen zu entsprechen und müssen mit dem jeweiligen Zeichen versehen sein. Sollte eine Ware diesen Anforderungen nicht entsprechen, ist FM berechtigt, Preisminderung zu verlangen oder die Ware zu verweigern.
  • Liefertermine werden, sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Lieferanten vereinbart wurden, unter Zugrundelegung eines Normalablaufes des Geschäftsganges festgelegt. FM behält sich etwaige Schadenersatzansprüche aus einer nicht termingerechten Lieferung vor.
  • Lieferungen haben an den von FM bekannt gegeben Lieferort und auf Gefahr des Lieferanten zu erfolgen. Für jede Lieferung ist ein gesonderter Lieferschein auszustellen.
  • Bei einer Lieferverzögerung, die dem Lieferanten zuzurechnen ist, steht FM das Recht des sofortigen Rücktritts vom Vertrag zu.
  • Bei Ablehnung der Ware durch FM ist der Lieferant zur unverzüglichen Rückholung der Ware auf eigene Kosten und eigene Gefahr verpflichtet.

 

  1. Bezahlung
  • Die an FM gelegten Rechnungen hat den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Umsatzsteuer, zu entsprechen, widrigenfalls die Rechnung keine Gültigkeit erlangt. Der Fristenlauf der Zahlungsbedingungen beginnt erst mit dem Tag des Rechnungseingangs der korrekt gelegten Rechnung.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
  • Eigentumsvorbehalte von Lieferanten werden von FM nicht anerkannt.

 

  1. Mängel, Haftung
  • Der Lieferant haftet für jeden aus einer nicht ordnungsgemäßen Lieferung beziehungsweise mangel- oder fehlerhafter Ware resultierenden Schaden und hat FM schad- und klaglos zu halten, sofern FM von einem Dritten deswegen in Anspruch genommen wird.
  • Der Lieferant hat FM unverzüglich über sämtliche (drohende) Mängel der Ware zu informieren. Kommt der Lieferant diesen Pflichten nicht nach und wird FM deshalb einem Käufer der Ware oder einem Dritten gegenüber nach den in Österreich geltenden Produkthaftungsbestimmungen kosten- oder schadenersatzpflichtig, so verpflichtet sich der Lieferant diesbezüglich zur vollen Schad- und Klagloshaltung.
  • Jede Lieferung ist unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen. Hierbei erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware zu beanstanden; Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen innerhalb von zwei Werktagen nach ihrem Bekanntwerden unter spezifischer Angabe schriftlich gerügt werden. Bei berechtigter Beanstandung steht FM nach eigener Wahl das Recht auf Zurücknahme der Ware oder Ersatzlieferung zu.

 

  1. Mitteilungen
  • Der Lieferant hat jede Änderung seiner Adresse unverzüglich schriftlich FM bekannt zu geben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen von FM nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte FM bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind.

 

  1. Datenschutz
  • Die von FM an den Lieferanten übermittelten personenbezogenen Daten dürfen von diesem ausschließlich gemäß den jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung verarbeitet werden und sind umgehend nach Wegfall eines die Verarbeitung rechtfertigenden Grundes zu löschen.
  • In Bezug auf die FM obliegenden datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung wird auf die auf der Homepage von FM abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand
  • Für sämtliche mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für Wien, Innere Stadt örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig.
  • In materieller Hinsicht ist österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen vereinbart.

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der Fritz Mauthner HandelsgesmbH & Co KG

(Fassung Oktober 2019)

 

  1. Allgemeines
  • Sämtliche Warenlieferungen erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich aufgrund dieser „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ der Fritz Mauthner HandelsgesmbH & Co KG („FM“). Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Bestellers / Käufers sind für FM unverbindlich, auch wenn solchen nicht ausdrücklich widersprochen wird
  • Eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ hat auf die übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
  • Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von FM nicht akzeptiert, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich vereinbart.

 

  1. Vertragsbindung
  • Angebote von FM sind unverbindlich und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.
  • Unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit bestätigte Aufträge binden den Kunden gleichermaßen wie vorbehaltlos bestätigte Aufträge, es sei denn, dass der Kunde dem Vorbehalt unverzüglich und schriftlich widerspricht. Höhere Gewalt, sonstige unverschuldete Unmöglichkeit, Minder- und / oder Missernten oder sonstige, für FM nicht vorhersehbare und die Vertragserfüllung verhindernde Umstände berechtigen FM zum Vertragsrücktritt.

 

  1. Vertragserfüllung, Risikotragung, Verzug
  • Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von FM, unabhängig vom Ort der Übergabe; der Kunde ist mit einer Versendung per Bahn, Post, Straßengüterverkehr oder in jeder sonstigen zweckmäßigen Transportart einverstanden und trägt die Kosten der Lieferung.
  • Liefertermine werden, sofern sie nicht ausdrücklich mit den Kunden vereinbart wurden, unter Zugrundelegung eines Normalablaufes des Geschäftsganges festgelegt. Schadenersatzansprüche aus einer nicht termingerechten Lieferung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • Der Versand an den vom Kunden angegebenen Bestimmungsort erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurde, unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung, wie z.B. „CPT“ etc.. Dies gilt auch, wenn FM den Transport selbst durchführt. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
  • Bei einer Lieferverzögerung, die dem Kunden zuzurechnen ist, geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens drei Monate ab Bestellung als abgerufen.
  • Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt des Lieferscheines schriftlich zu erheben. Hat der Kunde keinen Lieferschein erhalten, läuft die Frist ab Erhalt der Rechnung. Eine Verletzung dieser Verpflichtung verkürzt nicht das Recht des Kunden auf Gewährleistung, kann jedoch ein Mitverschulden begründen.

 

  1. Bezahlung
  • Alle Preise verstehen sich in EURO exklusive Umsatzsteuer und exklusive Transport. Die Umsatzsteuer richtet sich nach den Steuersätzen, die am Tage der Auslieferung gesetzlich gelten. Eine Änderung der Bemessungsverhältnisse berechtigt FM zu Preisänderungen.
  • Sofern keine abweichende, schriftliche Vereinbarung im Einzelfall getroffen ist, sind alle Lieferungen zahlbar netto Kassa nach Erhalt der Rechnung, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum. Im Fall des Verzuges durch den Kunden, ist FM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von jeweils 8 % über dem jeweils aktuell geltenden EURIBOR zu berechnen. Überweisungen gelten erst mit dem Einlangen auf dem Konto als geleistet.
  • Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (zB. Mahnspesen, Inkassobüro, Anwaltskosten) zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
  • Kommt es zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu einem Anstieg von Kosten infolge von Umständen, die nicht von FM zu vertreten sind, wie Erhöhung der Erzeuger- und oder Großhandelspreise, aufgrund von Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag, oder Erhöhung oder Neueinführung von Abgaben bzw. aufgrund von Wertsicherungsklauseln, erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend.
  • Für Unternehmer gilt eine Berufung auf § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) als abbedungen. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung steht im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden, wurde gerichtlich festgestellt oder von FM anerkannt.
  • Sollte ein Vertragspartner seine Zahlungen einstellen, in sein Vermögen Exekution geführt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen werden oder sich die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse derart verschlechtern, dass die Einbringung von Forderung gefährdet erscheint, ist der andere Vertragspartner berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
  • Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von FM. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von FM hinzuweisen und FM unverzüglich zu verständigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder die Ware zur Sicherung zu übereignen.
  • Der Kunde ist bis zur völligen Zahlung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen zur Verfügung über die Ware nur im Wege des Verkaufes im ordnungsmäßigen Geschäftsgang gegen angemessene Gegenleistung berechtigt.
  • Der Kunde ist weiter verpflichtet, die Ware für eigene und fremde Rechnung gegen Feuer zu versichern.
  • Die Forderung aus einer allfälligen Weiterveräußerung der Ware geht mit ihrer Entstehung bis zur Höhe des noch offenen Rechnungsbetrags der Faktura der FM auf diese über. Selbiges gilt für etwaige Forderungen aus dem Versicherungsvertrag.

 

  1. Mängel, Haftung
  • Jede Lieferung ist unverzüglich nach Übernahme zu untersuchen. Hierbei erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware zu beanstanden; Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen innerhalb von zwei Werktagen nach ihrem Bekanntwerden unter spezifischer Angabe schriftlich gerügt werden. Bei Unterbleiben einer frist- und formgerechten Rüge sind sämtliche Ansprüche gegenstandslos und verwirkt. Bei berechtigter Beanstandung steht FM nach eigener Wahl das Recht auf Zurücknahme der Ware oder Ersatzlieferung zu.
  • Schadenersatzforderungen für Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, die Haftung ist auf Schäden, die am Gegenstand der Lieferung entstehen, sowie auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. In jedem Fall ist die Haftung mit der Höhe des für die betreffende Ware berechneten Betrages begrenzt. Dasselbe gilt, wenn eine andere als die bedungene Ware geliefert wird.
  • Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften, die eine Produkthaftung vorsehen, für Sachschäden von Unternehmen ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Haftungs- und Regressausschluss auch mit seinen weiteren Vertragspartnern zu vereinbaren, sowie diesen die Verpflichtung aufzuerlegen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein derartiger Haftungs- und Regressausschluss in weiterer Folge und in Wirkung für FM auch mit anderen Geschäftspartnern vertraglich festgehalten wird.
  • Der Kunde hat FM unverzüglich von jeder ihm bekannt gewordenen Schädigung durch eine von FM gelieferten Sache zu informieren, insbesondere wenn er von Dritten aus dem Titel Produkthaftung zum Ersatz eines Schadens oder zur Bekanntgabe seiner Lieferanten aufgefordert wird, sonst von einem Produktfehler von Waren der FM Kenntnis erhält oder er selber geschädigt wird.
  • Haftungs-, Auskunfts- und Regressbegehren sind unter genauer Angabe des Schadens, des haftungsbegründeten Sachverhaltes einschließlich des Nachweises, dass die gelieferte Ware von der FM stammt, schriftlich geltend zu machen.
  • Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen Beanstandungen oder Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

 

  1. Mitteilungen
  • Der Kunde hat jede Änderung seiner Adresse unverzüglich schriftlich FM bekannt zu geben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen von FM nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte FM bekannt gegebene Adresse abgesandt worden sind.

 

  1. Datenschutz
  • Der Kunde erteilt mit Vertragsabschluss seine Zustimmung, dass er auf Basis des Telekommunikationsgesetzes zu den Bereichen Agrar, Pflanzenschutz, Tierfutter und Sämereien Informationen und Werbung per elektronischer Benachrichtigung sowie Telefon von FM erhält. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen. Dadurch wird die rechtmäßige Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht berührt. Dieser Widerruf hat nur den Verlust der damit verbundenen elektronischen und telefonischen Werbung/Benachrichtigung zur Folge.
  • Die von FM an den Kunden übermittelten personenbezogenen Daten dürfen von diesem ausschließlich gemäß den jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung verarbeitet werden und sind umgehend nach Wegfall eines die Verarbeitung rechtfertigenden Grundes zu löschen.
  • In Bezug auf die FM obliegenden datenschutzrechtlichen Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung wird auf die auf der Homepage von FM abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstand
  • Für sämtliche mittelbar oder unmittelbar aus einem Geschäft entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für Wien, Innere Stadt örtlich und sachlich zuständige Gericht zuständig.
  • In materieller Hinsicht ist österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen vereinbart.